Stand 10/2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
IK Design & Marketing e.U.
für Unternehmergeschäfte (B2B)
1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSABSCHLUSS
1.1
Die IK Design & Marketing e.U. (nachfolgend „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern (nachfolgend „Kunde“) und auf Grundlage des jeweiligen Einzelauftrags sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
Diese AGB gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern.
Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht abgeschlossen.
Diese AGB gelten insbesondere nicht, soweit eine natürliche Person bei Vertragsabschluss aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen als Verbraucher zu behandeln ist, insbesondere bei Gründungsgeschäften im Sinne des § 1 Abs. 3 KSchG.
1.2
Wurden diese AGB einmal wirksam in die Geschäftsbeziehung zwischen Agentur und Kunde einbezogen, gelten sie auch für zukünftige Einzel-, Zusatz- und Folgeaufträge innerhalb dieser Geschäftsbeziehung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Dies gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Auftrag schriftlich, per E-Mail, SMS, Messenger-Dienst, telefonisch, persönlich, im Rahmen einer Videokonferenz, durch elektronische Signatur oder auf sonstige Weise erteilt wird.
1.3
Die AGB der Agentur sind jederzeit unter www.ik-design.at/agb abrufbar.
Sie werden dem Kunden insbesondere gemeinsam mit Angeboten, Verträgen und Auftragsbestätigungen elektronisch zur Verfügung gestellt.
Bei erstmaliger Begründung einer Geschäftsbeziehung erhält der Kunde vor oder bei Vertragsabschluss die Möglichkeit, von den AGB Kenntnis zu nehmen und diese dauerhaft zu speichern.
1.4
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen ausdrücklich getroffenen Vereinbarung gehen diesen AGB bei Widersprüchen vor.
1.5
Verträge und Einzelaufträge können, soweit gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist, insbesondere schriftlich, elektronisch, mündlich, telefonisch, persönlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen.
Eine elektronische Signatur oder elektronische Annahme ist zulässig.
1.6
Ist im Angebot keine andere Annahmefrist angegeben, kann das Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen ab Angebotsdatum angenommen werden.
Ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ bezeichnete Angebote sind bis zur ausdrücklichen Auftragsbestätigung der Agentur unverbindlich.
1.7
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, sofern deren Geltung nicht ausdrücklich von der Agentur vereinbart wurde.
1.8
Änderungen dieser AGB gelten für zukünftige Vertragsabschlüsse sowie zukünftige Einzel-, Zusatz- und Folgeaufträge ab ihrer wirksamen Einbeziehung.
1.9
Änderungen dieser AGB für bereits bestehende Vertragsverhältnisse werden dem Kunden in Textform bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht.
Die Agentur weist den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die geänderten Bestimmungen, den vorgesehenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, die Widerspruchsfrist sowie darauf hin, dass sein Schweigen als Zustimmung zu den Änderungen gilt.
Dem Kunden werden die geänderten AGB mit der Änderungsmitteilung zur Verfügung gestellt oder dauerhaft elektronisch zugänglich gemacht.
Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für Änderungen wesentlicher Leistungsinhalte oder Entgelte sowie für sonstige Änderungen, für die eine ausdrückliche Vereinbarung gesetzlich erforderlich ist.
2. LEISTUNGSUMFANG, ZUSATZLEISTUNGEN, FREIGABEN UND KONZEPTSCHUTZ
2.1
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, der Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, dem Briefing oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
2.2
Die Agentur schuldet ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
Zusätzliche Leistungen, Änderungen, Erweiterungen, Funktionen, Inhalte oder Korrekturen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert verrechnet.
2.3
Innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs besteht für die Agentur Gestaltungs-, Methoden- und Umsetzungsfreiheit, soweit keine verbindlichen Vorgaben des Kunden vereinbart wurden.
2.4
Korrektur- und Änderungsrunden sind nur in dem ausdrücklich vereinbarten Umfang im Honorar enthalten.
Weitere Korrekturen sowie Änderungen bereits freigegebener Leistungen gelten als Zusatzleistungen.
2.5
Entwürfe, Korrekturfassungen, Projektstände und Freigabeanfragen sind vom Kunden unverzüglich zu prüfen.
Erfolgt innerhalb von fünf Werktagen nach Übermittlung keine Rückmeldung, darf der übermittelte Stand für Zwecke des weiteren Projektfortschritts als freigegeben behandelt werden, sofern die Agentur den Kunden bei der betreffenden Übermittlung ausdrücklich auf die Frist und diese Folge hingewiesen hat.
Als Werktage im Sinne dieser Bestimmung gelten Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der Agentur.
Die Agentur darf das Projekt auf Grundlage der Freigabe weiterführen, fertigstellen und entsprechend dem erreichten Leistungsstand abrechnen.
Gewährleistungsrechte wegen bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbarer Mängel bleiben unberührt.
2.6
Werden diese AGB vor oder bei einer Aufforderung eines potentiellen Kunden zur Erstellung oder Präsentation eines Konzepts, Pitches, Entwurfs, Gestaltungsvorschlags, einer Strategie oder einer sonstigen kreativen Vorleistung wirksam einbezogen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen bereits für diese vorvertraglichen Leistungen.
2.7
Urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützte Bestandteile solcher Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur weder genutzt, bearbeitet, vervielfältigt, veröffentlicht, weitergegeben noch durch den Kunden oder Dritte umgesetzt werden.
2.8
Auch soweit einzelne konkret präsentierte und individuell ausgearbeitete Ideen, Konzepte, Strategien, Werbeschlagwörter, Texte, Gestaltungselemente oder sonstige kreative Ansätze keinen eigenständigen urheberrechtlichen Schutz genießen, verpflichtet sich der Kunde, diese ohne Zustimmung der Agentur nicht außerhalb eines mit der Agentur abgeschlossenen Hauptvertrags wirtschaftlich zu verwerten oder durch Dritte verwerten zu lassen.
2.9
Behauptet der Kunde, dass ihm eine von der Agentur präsentierte Idee bereits vor der Präsentation bekannt war oder von ihm selbst entwickelt wurde, hat er dies der Agentur innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Präsentation unter Vorlage geeigneter Unterlagen mitzuteilen, aus denen die zeitlich frühere Kenntnis oder Entwicklung nachvollziehbar hervorgeht.
2.10
Kommt ein Hauptvertrag zustande, richtet sich der Umfang der Nutzungsrechte nach dem jeweiligen Angebot, Vertrag und Punkt 11 dieser AGB.
Für eine nicht genehmigte Nutzung gelten insbesondere die Regelungen des Punktes 11.12.
2.11
Werkleistungen im Sinne dieser AGB sind insbesondere Websites, Webshops, Landingpages, Grafik- und Designleistungen, Logos, Druckvorlagen, Texte, Foto- und Videoproduktionen sowie sonstige in sich abgeschlossene Arbeitsergebnisse.
Nach Fertigstellung stellt die Agentur dem Kunden die Werkleistung zur Abnahme bereit, bei Websites und Webshops in der Regel auf einer Test- oder Staging-Umgebung, und fordert ihn in Textform zur Abnahme auf.
Der Kunde hat die Werkleistung innerhalb von sieben Werktagen ab Zugang der Aufforderung zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder wesentliche Mängel in Textform unter möglichst genauer Beschreibung mitzuteilen. Als Werktage gelten Werktage im Sinne des Punktes 2.5.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme und werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
Die Werkleistung gilt als abgenommen, wenn
- der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel mitteilt, sofern die Agentur in der Aufforderung ausdrücklich auf die Frist und diese Folge hingewiesen hat; oder
- der Kunde die Werkleistung produktiv nutzt, insbesondere eine Website oder einen Webshop live schaltet oder live schalten lässt, Druckvorlagen in Druck gibt oder Werbemittel veröffentlicht.
Teilabnahmen in sich abgeschlossener Leistungsteile sind zulässig.
Mit der Abnahme wird die Schlussrechnung fällig und beginnt die Gewährleistungsfrist nach Punkt 13.5.
2.12
Bei laufenden Leistungen, insbesondere der Betreuung von Social-Media-Kanälen, Social Ads, Google Ads und sonstigen Werbekampagnen, laufender SEO-Betreuung, Hosting, Domainverwaltung, Plattformleistungen und Wartung, findet keine Abnahme statt.
Diese Leistungen gelten mit ihrer Erbringung im jeweiligen Abrechnungszeitraum als erbracht.
Werbemittel, Anzeigentexte, Zielgruppen und Budgets werden vor der ersten Schaltung vom Kunden freigegeben. Punkt 2.5 gilt entsprechend.
3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN UND INHALTE DES KUNDEN
3.1
Der Kunde stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Videos, Logos, Zugangsdaten, Unterlagen, Produkte und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
3.2
Verzögerungen aufgrund fehlender, verspäteter, unrichtiger oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Agentur.
Vereinbarte Termine verlängern sich um die Dauer der Verzögerung sowie um eine angemessene Wiederanlauf- und Dispositionszeit.
3.3
Bleibt eine erforderliche Mitwirkung länger als 30 Kalendertage aus, kann die Agentur das Projekt pausieren, bereits erbrachte Leistungen abrechnen und das Projekt entsprechend ihrer verfügbaren Kapazitäten neu einplanen.
Die Agentur kann dem Kunden außerdem eine angemessene Nachfrist zur erforderlichen Mitwirkung setzen und erklären, dass der Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist hinsichtlich der betroffenen Leistung als aufgehoben gilt.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach § 1168 ABGB, bleiben unberührt.
3.4
Der Kunde gewährleistet, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt.
Dies betrifft insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Bildrechte, Namensrechte und sonstige Rechte Dritter.
3.5
Wird die Agentur wegen einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur im gesetzlich zulässigen Umfang schad- und klaglos und ersetzt die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
3.6
Mehraufwand aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden wird zusätzlich verrechnet.
3.7
Entwirft oder schlägt die Agentur Logos, Marken, Firmen- oder Produktnamen, Slogans, Domainnamen oder sonstige Kennzeichen vor, schuldet sie keine Prüfung auf entgegenstehende Marken-, Firmen-, Namens-, Kennzeichen- oder sonstige Rechte Dritter, sofern diese Prüfung nicht ausdrücklich gesondert beauftragt wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Verwendung, Veröffentlichung oder Anmeldung eines solchen Kennzeichens eine entsprechende Recherche durchzuführen oder durchführen zu lassen, insbesondere beim Österreichischen Patentamt, beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Verwendet der Kunde ein solches Kennzeichen ohne diese Prüfung, gilt Punkt 3.5 entsprechend.
Die Haftung der Agentur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie ihre gesetzlichen Warnpflichten bleiben unberührt.
4. RECHTLICHE PRÜFUNG UND BARRIEREFREIHEIT
4.1
Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung.
4.2
Eine umfassende rechtliche Prüfung der vom Kunden bereitgestellten oder beauftragten Inhalte, Maßnahmen, Websites, Onlineshops, technischen Lösungen oder Marketingmaßnahmen ist nicht Bestandteil der gewöhnlichen Agenturleistung.
Dies betrifft insbesondere:
- Impressum;
- Datenschutzerklärung;
- Cookies und Tracking;
- Newsletter;
- Werbeaussagen;
- Marken- und Urheberrechte;
- Wettbewerbsrecht;
- E-Commerce-Vorschriften;
- gesetzliche Barrierefreiheitsanforderungen.
4.3
Gesetzliche Warn- und Hinweispflichten der Agentur bleiben unberührt.
Fällt der Agentur im Rahmen ihrer fachlichen Tätigkeit ein offensichtliches technisches oder rechtliches Risiko auf, wird sie den Kunden im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten darauf hinweisen.
Dadurch wird keine umfassende rechtliche Prüfung, Rechtsberatung oder laufende rechtliche Überwachung geschuldet.
4.4
Der Kunde ist grundsätzlich für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte, seines Geschäftsmodells, seiner Website und seiner Verarbeitungsvorgänge verantwortlich.
4.5
Eine vollständige Umsetzung bestimmter Barrierefreiheitsstandards oder gesetzlicher Barrierefreiheitsanforderungen, insbesondere nach WCAG, EN 301 549 oder dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) oder dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5. DRITTANBIETER, ONLINE-MARKETING UND SOCIAL MEDIA
5.1
Die Agentur darf zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstige fachkundige Dritte einsetzen.
Datenschutzrechtliche Verpflichtungen hinsichtlich weiterer Auftragsverarbeiter bleiben unberührt.
5.2
Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Fremdkosten sind gesondert vom Kunden zu tragen.
Dies betrifft insbesondere Werbebudgets, Stockmaterial, Musik, Sprecher, Models, Produktionskosten, Druckkosten, Fonts, Plugins, Themes, Softwarelizenzen, Hosting, Domains, Server, Cloud-Dienste, Reise- und Versandkosten.
5.3
Die Agentur ist nicht verpflichtet, Werbebudgets oder Fremdkosten für den Kunden vorzufinanzieren und kann entsprechende Vorauszahlungen verlangen.
5.4
Die Agentur hat keinen Einfluss auf die dauerhafte Verfügbarkeit, Algorithmen, Geschäftsbedingungen oder Entscheidungen externer Plattformen und Anbieter.
Dies betrifft insbesondere Google, Meta, Social-Media-Plattformen, Hostinganbieter, Registries, Registrare, Softwareanbieter und sonstige Drittanbieter.
5.5
Für Sperrungen, Ablehnungen, technische Änderungen, Reichweitenänderungen oder Ausfälle solcher Anbieter haftet die Agentur nur, soweit diese von ihr schuldhaft verursacht wurden.
5.6
Bestimmte SEO-Rankings, Reichweiten, Klickzahlen, Leads, Verkäufe, Umsätze, Conversion-Rates, ROAS-Werte oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als verbindlicher Leistungserfolg vereinbart wurde.
5.7
Die Agentur kann von Anbietern, deren Produkte oder Leistungen sie empfiehlt oder vermittelt, insbesondere von Software-, Plattform- und Hostinganbietern, Provisionen oder Vergünstigungen erhalten.
Diese stehen der Agentur zu und werden nicht auf das Honorar angerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.8
Werbe- und Anzeigenkonten sowie Konten für E-Mail-Marketing und Newsletter, insbesondere bei Google Ads, Meta, Newsletter-Diensten und sonstigen Werbe- und Social-Media-Plattformen, werden grundsätzlich im Namen und im Unternehmensbereich des Kunden geführt. Der Kunde ist Inhaber der zugehörigen Unternehmensprofile, Pixel, Zielgruppen, Empfängerlisten und Kampagnendaten, bei Konten in seinem Namen auch der Konten selbst. Die Agentur erhält die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsrechte. Der Kunde bevollmächtigt die Agentur, die für die Einrichtung und Betreuung dieser Konten erforderlichen Nutzungs- und Datenverarbeitungsbedingungen der Plattformbetreiber in seinem Namen zu akzeptieren.
Verfügt der Kunde bereits über ein solches Konto, erfolgt die Abrechnung der Werbe- bzw. Nutzungskosten direkt zwischen dem Kunden und der Plattform.
Richtet die Agentur ein solches Konto für den Kunden ein oder betreibt sie es über ein eigenes Konto, kann vereinbart werden, dass die Werbe- bzw. Nutzungskosten über ein Zahlungsmittel der Agentur abgerechnet und dem Kunden weiterverrechnet werden. Die Weiterverrechnung erfolgt in der von der Plattform in Rechnung gestellten Höhe zuzüglich einer allenfalls im Angebot vereinbarten Abwicklungspauschale. Die Agentur kann eine Vorauszahlung des Werbebudgets verlangen; Punkt 5.3 gilt.
Tracking-Pixel, Conversion-Tags und vergleichbare Werkzeuge werden dem jeweiligen Konto des Kunden zugeordnet. Für die rechtskonforme Einwilligung der Websitebesucher, insbesondere über ein Cookie- und Consent-Tool, sowie für die Datenschutzerklärung ist nach Punkt 4 der Kunde verantwortlich.
Bei Vertragsende entfernt die Agentur ihre Zugriffsrechte. Wurde das Konto über ein Zahlungsmittel der Agentur abgerechnet oder auf die Agentur geführt, überträgt die Agentur die Zahlungs- und Verwaltungsrechte an den Kunden, soweit die Plattform dies ermöglicht. Soweit gesetzlich zulässig, kann die Übertragung Zug um Zug gegen Begleichung offener Werbekosten und fälliger Entgelte erfolgen.
Bei Konten, die auf die Agentur geführt werden, stellt die Agentur dem Kunden bei Vertragsende die Empfängerlisten und Kampagnendaten in einem üblichen Format zur Verfügung und löscht sie anschließend bei sich, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
6. WEBSITES, HOSTING, DOMAINS UND SOFTWARE
6.1
Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang von Websites, Webentwicklung, Hosting, Domains, E-Mail, Wartung, Support, Backups und sonstigen technischen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
6.2
Eine Kompatibilität mit sämtlichen gegenwärtigen oder zukünftigen Browsern, Geräten, Betriebssystemen, Plugins, Themes oder Softwareversionen wird nicht geschuldet.
6.3
Laufende Wartung, Updates, Sicherheitsüberwachung, Backups, Support und Fehlerbehebungen nach Projektabschluss sind nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
Ist keine laufende Wartung vereinbart, ist der Kunde für die Aktualisierung, Wartung und angemessene Absicherung von WordPress, Content-Management-Systemen, Themes, Plugins und sonstiger von ihm genutzter Website-Software ab Übergabe selbst verantwortlich.
Die Wartung und technische Betreuung der von der Agentur bereitgestellten Server- und Hostinginfrastruktur im Rahmen ausdrücklich vereinbarter Hostingleistungen bleibt davon unberührt.
6.4
Für Drittsoftware, Themes, Plugins, Fonts, Schnittstellen, Hostingprodukte und sonstige Fremdprodukte gelten ergänzend die Bedingungen und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters.
6.5
Die Agentur kann an Drittprodukten nur jene Rechte weitergeben, über die sie selbst verfügen darf.
6.6
Soweit die Agentur für einen Kunden eine neue Domain bereitstellt und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, wird die Domain von der Agentur im eigenen Namen als Domaininhaberin registriert und technisch verwaltet.
Der Kunde erhält für die Dauer des jeweiligen Domain- bzw. Hostingvertrags das alleinige vertragliche Recht zur Nutzung der für ihn bereitgestellten Domain für den vereinbarten Zweck.
Bereits auf den Kunden oder einen Dritten registrierte Domains bleiben von dieser Regelung unberührt.
Hält die Agentur eine Domain im eigenen Namen für den Kunden, ist sie berechtigt, Namen und Kontaktdaten des Kunden an den Registrar, die Registry sowie an Dritte weiterzugeben, die eine Rechtsverletzung durch die Domain oder deren Inhalte glaubhaft machen, soweit dies nach den Bedingungen des Registrars, den Vorgaben von ICANN oder der Registry oder zur Abwehr einer Inanspruchnahme der Agentur erforderlich ist.
6.7
Der Kunde ist für die Auswahl und rechtliche Zulässigkeit des von ihm gewünschten Domainnamens verantwortlich.
Der Kunde gewährleistet insbesondere, dass durch Registrierung und Nutzung der Domain keine Namens-, Firmen-, Marken-, Kennzeichen- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, vor Registrierung eine umfassende marken-, firmen- oder namensrechtliche Recherche durchzuführen.
Wird die Agentur aufgrund eines vom Kunden gewünschten Domainnamens oder dessen Nutzung von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur im gesetzlich zulässigen Umfang schad- und klaglos und ersetzt die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, soweit die Ursache aus der Sphäre des Kunden stammt.
6.8
Nach Beendigung des jeweiligen Domain- bzw. Hostingvertrags hat der Kunde Anspruch auf Übertragung der für ihn gehaltenen Domain auf sich oder einen von ihm benannten Dritten.
Die Agentur wird die für einen regulären Inhaber- oder Providerwechsel erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Frist einleiten und die notwendigen Transferinformationen zur Verfügung stellen.
Die gewöhnliche Mitwirkung der Agentur an einem Standardtransfer ist kostenfrei.
Externe Gebühren von Registry, Registrar oder Provider trägt der Kunde.
Darüber hinausgehende Migrationen, Datenexporte oder technische Unterstützungsleistungen können nach Aufwand verrechnet werden.
Soweit gesetzlich zulässig, kann die Übertragung Zug um Zug gegen Begleichung fälliger, unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen aus dem betreffenden Domain- und Hostingvertragsverhältnis erfolgen.
Eine Übertragung vor Ablauf einer vereinbarten Vertragsperiode beendet die Zahlungspflicht für die laufende Vertragsperiode nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
6.9
Für Registrierung, Verwaltung, Nutzung und Übertragung von Domains gelten ergänzend die Registrierungsbedingungen der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Registry sowie die Bedingungen des Registrars bzw. Providers, über den die Domain registriert wird. Die Agentur setzt hierfür insbesondere folgende Anbieter ein:
- Ledl.net GmbH & Co KG (Domaintechnik), ICANN-akkreditierter Registrar, mit ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich des Anhangs zu Domainnamen unter www.domaintechnik.at/agb;
- World4You Internet Services GmbH und easyname GmbH, mit ihren jeweils auf ihrer Website veröffentlichten Bedingungen.
Diese Bedingungen sind Bestandteil dieser AGB. Mit der Beauftragung einer Domainregistrierung stimmt der Kunde ihnen als Domaininhaber bzw. als wirtschaftlich Berechtigter zu. Im Verhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden gehen diese AGB vor. Die Bedingungen der Registrare und Registries gelten, soweit sie die Registrierung, Verwaltung, Nutzung und Übertragung der Domain betreffen.
Auf Anfrage teilt die Agentur dem Kunden mit, über welchen Registrar seine Domain registriert ist. Die von ICANN vorgegebenen Informationen zu den Rechten und Pflichten von Domaininhabern sind über die AGB-Seite von Domaintechnik abrufbar.
6.10
Soweit im jeweiligen Angebot oder Hostingvertrag keine höhere Verfügbarkeit ausdrücklich vereinbart wurde, schuldet die Agentur für die von ihr bereitgestellte Hostinginfrastruktur eine technische Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel.
Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben Zeiten unberücksichtigt, in denen die Leistung aufgrund angekündigter oder technisch notwendiger Wartungsarbeiten, höherer Gewalt, Störungen außerhalb des technisch beherrschbaren Verantwortungsbereichs der Agentur oder aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Kunden nicht verfügbar ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Verfügbarkeitszusage bezieht sich auf die vereinbarte Hostinginfrastruktur.
Sie stellt insbesondere keine Garantie für die jederzeitige Erreichbarkeit der Website über sämtliche Netze, Endgeräte, Internetzugangsanbieter, DNS-Dienste oder sonstige außerhalb der vereinbarten Hostingleistung liegende Systeme und Dienste dar.
Aus einer vereinbarten Verfügbarkeit folgt keine Garantie einer vollständig störungs- oder unterbrechungsfreien Leistung.
Wird die zugesagte Verfügbarkeit unterschritten, erhält der Kunde auf Verlangen eine anteilige Gutschrift des Hostingentgelts für den betroffenen Zeitraum. Weitergehende Schadenersatzansprüche wegen Nichtverfügbarkeit bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Plattformen nach den Punkten 6.13 und 6.14 gilt dieser Punkt nicht.
6.11
Nach dem Stand der Technik kann eine absolute, vollständige und dauerhafte Sicherheit von Websites, Servern, Software, Daten und sonstigen IT-Systemen gegenüber sämtlichen denkbaren Angriffen, Schadsoftware, Sicherheitslücken, technischen Störungen oder sonstigen Gefahren nicht gewährleistet werden.
Die Agentur schuldet daher keine absolute Sicherheit oder vollständige Angriffsfreiheit, sondern nur jene technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, die sich aus dem ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang und den anwendbaren gesetzlichen Verpflichtungen ergeben.
Vereinbarte Wartungs-, Sicherheits-, Backup- oder Überwachungsleistungen sowie zwingende gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
6.12
Die Bestimmungen dieses Punktes 6 gelten auch für Webshops, unabhängig davon, ob sie auf einem selbst gehosteten System wie WordPress mit WooCommerce oder auf einer Mietplattform (Software as a Service) wie Smarda oder Shopify betrieben werden.
6.13
Schließt der Kunde den Vertrag mit dem Betreiber einer Mietplattform im eigenen Namen ab, ist er Inhaber des Plattformkontos und wird vom Plattformbetreiber direkt abgerechnet.
Plattformgebühren, Transaktionsgebühren sowie kostenpflichtige Apps, Themes, Vorlagen und Erweiterungen trägt der Kunde direkt.
Die Agentur erhält die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitarbeiter- oder Partnerzugänge und entfernt diese nach Ende der jeweiligen Leistung.
Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisänderungen und Kontosperren der Plattform gelten die Punkte 5.4 und 5.5.
6.14
Stellt die Agentur die Plattformlizenz als eigene Leistung bereit und verrechnet sie dem Kunden, richten sich Funktionsumfang, Verfügbarkeit, Datensicherung, Updates und Support der Plattform nach den Bedingungen des Plattformbetreibers.
Erhöht der Plattformbetreiber seine Entgelte, kann die Agentur die Erhöhung mit einer Ankündigung in Textform von mindestens einem Monat an den Kunden weitergeben.
Übersteigt die Erhöhung die Veränderung des Index nach Punkt 9.6, kann der Kunde die betroffene Leistung zum Wirksamwerden der Erhöhung in Textform kündigen.
Stellt der Plattformbetreiber seine Leistung ein, ändert er sie wesentlich oder beendet er das Vertragsverhältnis mit der Agentur, kann die Agentur die betroffene Leistung mit der ihr selbst gesetzten Frist beenden. Bereits bezahlte Entgelte für nicht mehr erbrachte Zeiträume werden anteilig gutgeschrieben oder erstattet.
Bei Vertragsende überträgt die Agentur die Website bzw. den Webshop auf Wunsch des Kunden über die Übergabefunktion der Plattform an den Kunden oder einen von ihm benannten Dritten, der hierfür ein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Plattformbetreiber eingeht.
Der Kunde teilt seinen Wunsch spätestens einen Monat vor Vertragsende in Textform mit. Andernfalls richten sich Datenexport und Löschung nach den Bedingungen des Plattformbetreibers.
Soweit gesetzlich zulässig, kann die Übertragung Zug um Zug gegen Begleichung fälliger, unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen erfolgen.
6.15
Verträge mit Zahlungsanbietern, Versanddienstleistern, Warenwirtschafts-, Buchhaltungs- und sonstigen Drittsystemen schließt der Kunde im eigenen Namen ab.
Die Agentur richtet die vereinbarten Anbindungen technisch ein.
Zahlungskartendaten werden ausschließlich beim jeweiligen Zahlungsanbieter verarbeitet.
6.16
Der Kunde ist für die Richtigkeit von Produktdaten, Preisen, Preisangaben, Steuersätzen, Versandkosten, Lieferzeiten, Lagerbeständen und Rabatten verantwortlich, auch wenn die Agentur diese in seinem Auftrag einpflegt oder importiert.
Vor Freischaltung des Shops führt der Kunde im Rahmen der Abnahme nach Punkt 2.11 Testbestellungen durch und prüft insbesondere Preise, Steuern, Versandkosten, Zahlungsabwicklung und Bestellbestätigungen.
6.17
Shop-AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Impressum sowie die Einhaltung verbraucher-, fernabsatz- und barrierefreiheitsrechtlicher Vorgaben liegen nach Punkt 4 in der Verantwortung des Kunden.
Die Agentur setzt die vom Kunden bereitgestellten Texte und Vorgaben technisch um.
Nutzt der Kunde Rechtstext- oder Datenschutzgeneratoren der Plattform oder Dritter, bleibt er für deren Auswahl, Konfiguration und Vollständigkeit verantwortlich.
6.18
Die Agentur ist berechtigt, Websites, Webshops, E-Mail-Konten oder sonstige gehostete Dienste des Kunden vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren, wenn
- eine Kompromittierung, Schadsoftware, ein Versand von Spam oder ein sonstiger Sicherheitsvorfall festgestellt wird oder konkret droht;
- die Agentur von rechtswidrigen Inhalten Kenntnis erlangt oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung vorliegt;
- die Nutzung die Infrastruktur, andere Kunden oder Dritte gefährdet oder beeinträchtigt; oder
- der Kunde veraltete, vom Hersteller nicht mehr unterstützte Software einsetzt, insbesondere Versionen von WordPress, PHP, Themes oder Plugins ohne Sicherheitsupdates, und diese nach Aufforderung in Textform nicht innerhalb angemessener Frist aktualisiert oder aktualisieren lässt.
Die Agentur informiert den Kunden unverzüglich über die Sperre und deren Grund. Die Sperre beschränkt sich nach Möglichkeit auf die betroffenen Teile und wird aufgehoben, sobald der Grund weggefallen ist.
Beruht die Sperre auf Umständen aus der Sphäre des Kunden, bleiben die vereinbarten Entgelte geschuldet. Aufwand für Bereinigung und Wiederherstellung wird nach Aufwand verrechnet, soweit er nicht Teil eines vereinbarten Wartungsvertrags ist oder von der Agentur zu vertreten ist.
7. FOTO-, VIDEO- UND FILMLEISTUNGEN
7.1
Bei Foto-, Video- und Filmproduktionen besteht innerhalb des vereinbarten Briefings kreative Gestaltungsfreiheit.
7.2
Der Kunde trägt das Risiko von Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur, insbesondere Wetterbedingungen, verspäteter Bereitstellung von Produkten oder Requisiten, fehlenden Zugangsberechtigungen oder dem Ausfall vom Kunden organisierter Personen.
7.3
Der Kunde stellt sicher, dass erforderliche Zustimmungen, Genehmigungen und Rechte hinsichtlich von ihm organisierter Personen, Aufnahmeorte, Produkte und sonstiger Inhalte vorliegen.
7.4
Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher während einer Produktion entstandener Aufnahmen besteht nicht.
Geschuldet ist die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Auswahl bzw. Anzahl fertiggestellter Dateien.
7.5
RAW-Dateien, unbearbeitetes Foto- oder Videomaterial, offene Schnittprojekte, Projektdateien, Audiospuren und sonstige Roh- oder Produktionsdateien sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
7.6
Eine dauerhafte Archivierung von Foto-, Video- oder Produktionsdateien wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Nach Übergabe ist der Kunde für die dauerhafte Sicherung seiner übergebenen Dateien verantwortlich.
8. TERMINE, PROJEKTABBRUCH UND VERTRAGSBEENDIGUNG
8.1
Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
8.2
Bei höherer Gewalt oder sonstigen von der Agentur nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich betroffene Termine um die Dauer der Behinderung sowie um eine angemessene Wiederanlaufzeit.
8.3
Befindet sich die Agentur mit einer ausdrücklich verbindlichen Leistung in Verzug, ist vor einem Rücktritt grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zu setzen.
8.4
Bricht der Kunde einen erteilten Auftrag ab oder unterbleibt dessen Durchführung aus Umständen aus der Sphäre des Kunden, obwohl die Agentur zur vertragsgemäßen Leistung bereit war, bleibt der Entgeltanspruch der Agentur nach Maßgabe des § 1168 ABGB bestehen.
Der Kunde hat jedenfalls bereits erbrachte Leistungen, entstandene Aufwendungen und nicht stornierbare Fremdkosten zu bezahlen.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, bleibt darüber hinaus auch das vereinbarte Entgelt geschuldet.
Anzurechnen ist, was sich die Agentur aufgrund des Unterbleibens der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.
8.5
Die Agentur kann einen Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig beenden, insbesondere wenn der Kunde trotz angemessener Nachfrist:
- fällige Zahlungen nicht leistet;
- wesentliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt;
- sonst wesentlich gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt; oder
- bei nach Vertragsabschluss eintretenden oder bekannt werdenden berechtigten Bedenken hinsichtlich seiner Zahlungsfähigkeit trotz angemessener Aufforderung weder eine zumutbare Vorauszahlung noch eine taugliche Sicherheit leistet.
8.6
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. HONORAR, ABRECHNUNG UND WERTSICHERUNG
9.1
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder einer sonstigen Preisvereinbarung.
9.2
Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
Bei grenzüberschreitenden Leistungen richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften.
9.3
Die Agentur darf Anzahlungen, Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen und Zwischenabrechnungen vereinbaren bzw. verlangen.
9.4
Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach dem vereinbarten Stundensatz verrechnet.
Fehlt eine Preisvereinbarung, gebührt ein angemessenes marktübliches Entgelt.
9.5
Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fixpreis vereinbart wurde.
Zeichnet sich bei einer unverbindlichen Kostenschätzung eine beträchtliche Überschreitung ab, insbesondere eine Überschreitung von mehr als 15 %, weist die Agentur den Kunden unverzüglich darauf hin.
Gesetzliche Rechte und Pflichten, insbesondere nach § 1170a ABGB, bleiben unberührt.
9.6
Soweit für laufende oder wiederkehrende Leistungen keine abweichende Preisanpassungsregelung vereinbart wurde, sind die dafür vereinbarten laufenden Entgelte wertgesichert.
Maßgeblich ist der von Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex.
Ausgangsbasis ist der zuletzt vor Beginn des jeweiligen Vertragsverhältnisses veröffentlichte Indexwert.
Eine Anpassung erfolgt frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten und danach jeweils zu Beginn eines weiteren Zwölfmonatszeitraums entsprechend der prozentuellen Veränderung des Index.
Sowohl Erhöhungen als auch Verringerungen des Index werden berücksichtigt.
Wird ein laufendes Entgelt später ausdrücklich neu vereinbart, gelten das neu vereinbarte Entgelt und der zuletzt vor dieser Vereinbarung veröffentlichte Indexwert als neue Ausgangsbasis.
9.7
Stellt die Agentur dem Kunden Lizenzen, Plugins, Themes, Software, Cookie- und Consent-Tools, Domains oder sonstige Produkte und Leistungen Dritter bereit, verrechnet sie diese zu den im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preisen.
Diese Preise sind Preise der Agentur. Sie können einen Aufschlag für Beschaffung, Verwaltung, Einrichtung und Betreuung enthalten. Eine Offenlegung der Einkaufspreise erfolgt nicht, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die Nutzung richtet sich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Die Agentur räumt dem Kunden Nutzungsrechte nur in dem Umfang ein, in dem sie selbst darüber verfügt und diese weitergeben darf; Punkt 6.5 gilt.
9.8
Erhöht ein Anbieter die Preise für Lizenzen, Produkte oder Leistungen Dritter, die die Agentur dem Kunden laufend bereitstellt, kann die Agentur den Preis für die betroffene Leistung höchstens im selben prozentuellen Verhältnis anpassen.
Die Anpassung wird dem Kunden mindestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Übersteigt die Erhöhung die Veränderung des Index nach Punkt 9.6, kann der Kunde die betroffene Leistung zum Wirksamwerden der Erhöhung in Textform kündigen.
Für eine Leistung, deren Preis nach diesem Punkt angepasst wird, erfolgt für denselben Zeitraum keine zusätzliche Wertsicherung nach Punkt 9.6. Für Plattformlizenzen gilt Punkt 6.14 vorrangig.
10. ZAHLUNG UND ZAHLUNGSVERZUG
10.1
Soweit im Angebot, Vertrag oder auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, sind Rechnungen mit Zugang sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
10.2
Bei Ablauf einer kalendermäßig bestimmten Zahlungsfrist tritt Zahlungsverzug nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ohne gesonderte Mahnung ein.
10.3
Bei Zahlungsverzug gelten im Unternehmergeschäft die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.
Soweit der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem jeweils maßgeblichen Basiszinssatz.
Ist der Kunde für die Verzögerung nicht verantwortlich, gelten die gesetzlich vorgesehenen Zinsen.
10.4
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur gemäß § 458 UGB berechtigt, einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten zu verlangen.
Für darüber hinausgehende notwendige und zweckentsprechende Betreibungs-, Inkasso-, Mahn- und Rechtsverfolgungskosten gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 1333 Abs. 2 ABGB.
10.5
Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Forderung weitere noch nicht erbrachte Projekt-, Produktions-, Liefer-, Änderungs-, Zusatz-, Wartungs- und Supportleistungen zurückzuhalten bzw. auszusetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung vereinbarter Entgelte bleibt dadurch unberührt.
Für die Sperre bereits laufender Website-, Hosting-, E-Mail- und vergleichbarer technischer Dienste gilt zusätzlich Punkt 10.6.
10.6
Website-, E-Mail-, Hosting- und vergleichbare laufende technische Leistungen dürfen bei einem nicht bloß geringfügigen Zahlungsverzug nach Zahlungsaufforderung in Textform, ausdrücklicher Androhung der Sperre und erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von grundsätzlich mindestens 14 Kalendertagen vorübergehend gesperrt werden, soweit dies technisch und rechtlich zulässig und im Verhältnis zum Zahlungsverzug angemessen ist.
Eine solche Sperre führt nicht zur Löschung von Kundendaten oder zur Aufgabe bzw. Löschung einer für den Kunden gehaltenen Domain.
Die vereinbarten laufenden Entgelte bleiben während einer berechtigten Sperre geschuldet.
Nach vollständigem Ausgleich der für die Sperre maßgeblichen fälligen Forderung wird die gesperrte Leistung grundsätzlich innerhalb eines Werktags wieder freigeschaltet, soweit keine technischen oder sonstigen zwingenden Hindernisse entgegenstehen.
10.7
Die Agentur ist während eines Zahlungsverzugs nicht verpflichtet, Fremdkosten, Werbebudgets, Domains, Hosting, Lizenzen oder sonstige Kosten für den Kunden weiter vorzufinanzieren.
Eine berechtigte Leistungsaussetzung führt zu einer entsprechenden Verlängerung vereinbarter Termine.
10.8
Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Forderung in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen aus anderen zwischen Agentur und Kunde bestehenden Vertragsverhältnissen unverzüglich abzurechnen und fällig zu stellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Noch nicht erbrachte zukünftige Leistungen aus anderen Vertragsverhältnissen werden dadurch nicht automatisch fällig.
10.9
Wurde eine Raten- oder Abschlagszahlung vereinbart und gerät der Kunde mit einem nicht bloß geringfügigen Teilbetrag trotz angemessener Nachfrist in Verzug, kann die Agentur die noch offene Restschuld aus der betreffenden Zahlungsvereinbarung sofort fällig stellen.
10.10
Der Kunde kann gegen Forderungen der Agentur nur mit Forderungen aufrechnen, die von der Agentur anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
11. URHEBERRECHT, NUTZUNGSRECHTE UND OFFENE DATEIEN
11.1
Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstige geistige Schutzrechte verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
11.2
Der konkrete Umfang der dem Kunden eingeräumten Werknutzungsbewilligungen und sonstigen Nutzungsrechte ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
11.3
Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung der betreffenden Leistung eine einfache, nicht ausschließliche Nutzungsbewilligung in jenem Umfang, der für den bei Auftragserteilung erkennbaren Vertragszweck erforderlich ist.
Bei Leistungen für Websites, Social Media und sonstige Online-Medien umfasst dies auch die technisch bedingte weltweite Abrufbarkeit.
Für im Rahmen laufender Agentur- und Betreuungsverträge erbrachte Leistungen gilt ergänzend Punkt 11.13.
11.4
Ausschließliche Werknutzungsrechte, umfassende Bearbeitungsrechte oder Weiterübertragungsrechte werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
11.5
Die vereinbarten Nutzungsrechte entstehen grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der auf die jeweilige Leistung entfallenden Vergütung.
11.6
Soweit die Agentur dem Kunden bereits vor vollständiger Bezahlung die tatsächliche Nutzung einer Leistung ermöglicht, liegt darin keine vorzeitige endgültige Rechteübertragung.
Die Nutzung wird bis zur vollständigen Bezahlung der betreffenden Leistung im erforderlichen Umfang widerruflich gestattet, soweit dies gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11.7
Entwürfe, verworfene Varianten, Präsentationen, Arbeitsunterlagen, Zwischenstände und interne Produktionsdateien werden nicht automatisch übertragen.
11.8
Offene Arbeits-, Projekt-, Quell- oder Produktionsdateien werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Dies betrifft insbesondere Adobe Illustrator-, Photoshop-, InDesign-, Premiere-, After-Effects- und Figma-Dateien, RAW-Dateien, unbearbeitetes Foto- und Videomaterial, Schnittprojekte, interne Repositories, Templates, Bibliotheken und sonstige Produktionsdateien.
Zwingende Rechte des Kunden aus Open-Source- oder sonstigen Dritt-Lizenzbedingungen bleiben unberührt.
11.9
Vorbestehende Templates, Bibliotheken, technische Komponenten, Methoden, Code-Bausteine und Know-how der Agentur verbleiben bei der Agentur und dürfen auch für andere Kunden verwendet werden, soweit zwingende Lizenzbedingungen nicht entgegenstehen.
11.10
Für Stockmaterial, Musik, Fonts, Themes, Plugins, Software und sonstige Fremdmaterialien gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
11.11
Bei einer Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs bleiben die gesetzlichen Ansprüche der Agentur bzw. des jeweiligen Rechteinhabers unberührt.
11.12
Nutzt der Kunde Leistungen, Entwürfe, Konzepte, Designs, Fotos, Videos, Texte, Dateien oder sonstige Arbeitsergebnisse der Agentur schuldhaft ohne die erforderliche Nutzungsberechtigung oder über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus, schuldet er der Agentur, soweit gesetzlich zulässig, eine Vertragsstrafe in Höhe des Doppelten des für die betreffende Nutzung angemessenen Netto-Nutzungsentgelts.
Ein gesetzlich vorgesehenes richterliches Mäßigungsrecht bleibt unberührt.
Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Ein die Vertragsstrafe übersteigender nachweisbarer Schaden kann nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen unter Anrechnung der Vertragsstrafe geltend gemacht werden.
11.13
Bei konzeptionellen oder gestalterischen Leistungen, Kampagnen, Werbemitteln und Vorlagen, die im Rahmen eines laufenden Agentur- oder Betreuungsvertrags erstellt wurden und deren Vergütung in einem laufenden Agentur- oder Betreuungsentgelt enthalten war, gilt mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung die Nutzungsbewilligung grundsätzlich für die Dauer dieses laufenden Vertragsverhältnisses.
Will der Kunde solche Leistungen nach Beendigung des betreffenden laufenden Agentur- oder Betreuungsvertrags weiter nutzen, bedarf dies der Zustimmung der Agentur.
Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird, gebührt der Agentur für die weitere Nutzung:
- im ersten Jahr nach Vertragsende 100 %;
- im zweiten Jahr nach Vertragsende 50 %;
- im dritten Jahr nach Vertragsende 25 %
der im letzten Vertragsjahr für die konkret weitergenutzten konzeptionellen oder gestalterischen Leistungen vereinbarten bzw. angemessen zuordenbaren Nettovergütung.
Ab dem vierten Jahr nach Vertragsende wird aufgrund dieser Bestimmung keine weitere Nachvergütung geschuldet.
Diese Bestimmung gilt nicht für einmalige Projektleistungen, für die dem Kunden nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag eine zeitlich unbeschränkte Nutzungsbewilligung eingeräumt wurde.
Rechte und Lizenzbedingungen Dritter bleiben unberührt.
11.14
Die Agentur ist berechtigt, bei der Erbringung ihrer Leistungen geeignete KI-gestützte Werkzeuge, Software und Technologien einzusetzen, soweit deren Einsatz mit dem vereinbarten Leistungsumfang sowie den anwendbaren gesetzlichen, datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen, vertraglichen und vertraulichkeitsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist.
Dies kann insbesondere die Unterstützung bei Konzeption, Ideenfindung, Recherche, Text-, Bild-, Video- und Audioerstellung, Gestaltung, Bildbearbeitung, Programmierung, Code-Erstellung, Analyse, Übersetzung, Optimierung sowie sonstigen internen Arbeits- und Produktionsprozessen umfassen.
Soweit Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt oder bearbeitet werden, werden dem Kunden nur jene Nutzungs-, Bearbeitungs- und sonstigen Rechte eingeräumt, über die die Agentur tatsächlich verfügen und die sie wirksam weitergeben kann.
Ein bestimmter urheberrechtlicher, markenrechtlicher oder sonstiger ausschließlicher Schutz von ausschließlich oder maßgeblich KI-generierten Bestandteilen wird nicht zugesichert.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird insbesondere nicht zugesichert, dass ein unter Einsatz künstlicher Intelligenz entstandenes Arbeitsergebnis weltweit einmalig ist oder dass vergleichbare oder ähnliche Ergebnisse nicht auch durch Dritte oder durch den eingesetzten KI-Dienst erzeugt werden können.
Für eingesetzte KI-Dienste und sonstige Drittanbieter gelten ergänzend deren jeweils anwendbare Nutzungs-, Lizenz- und sonstige Bedingungen.
Der Kunde gewährleistet, dass von ihm für eine KI-gestützte Verarbeitung bereitgestellte Texte, Bilder, Daten, Dateien, Marken, Logos, Informationen, Vorgaben und sonstige Inhalte rechtmäßig verwendet und für den vereinbarten Zweck verarbeitet werden dürfen.
Soweit im Rahmen des Einsatzes KI-gestützter Systeme personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten ergänzend die datenschutzrechtlichen Bestimmungen dieser AGB sowie, soweit anwendbar, die zwischen den Parteien vereinbarte Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
Eine umfassende rechtliche Prüfung von KI-generierten oder KI-unterstützten Arbeitsergebnissen, insbesondere auf mögliche Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- oder sonstige Rechte Dritter, ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Gesetzliche Prüf-, Warn-, Hinweis-, Sorgfalts- und sonstige zwingende Pflichten der Agentur bleiben unberührt.
12. KENNZEICHNUNG, REFERENZEN UND VERTRAULICHKEIT
12.1
Die Agentur ist berechtigt, auf von ihr geschaffenen Werbemitteln, Websites und sonstigen Arbeitsergebnissen in angemessener und branchenüblicher Form auf IK Design & Marketing e.U. und gegebenenfalls den jeweiligen Urheber hinzuweisen, sofern im jeweiligen Auftrag nichts anderes vereinbart wird und Art oder Verwendungszweck der Leistung dem nicht entgegenstehen.
Dies kann bei von der Agentur erstellten Websites insbesondere durch einen dezenten Hinweis auf IK Design & Marketing e.U. im Footer erfolgen.
Dem Kunden entsteht daraus kein Entgeltanspruch.
12.2
Die Agentur darf nach Veröffentlichung eines Projekts den Firmennamen, das Firmenlogo und veröffentlichte Arbeitsergebnisse des Kunden als Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen, sozialen Medien und Eigenwerbung verwenden.
Der Kunde kann einer zukünftigen Referenznennung aus berechtigten Gründen in Textform widersprechen.
12.3
Vertrauliche oder noch nicht veröffentlichte Informationen und Inhalte werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht.
12.4
Beide Parteien behandeln vertrauliche Geschäfts- und Betriebsinformationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
Die Agentur darf solche Informationen an Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer weitergeben, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist und eine angemessene Vertraulichkeit gewährleistet ist.
13. GEWÄHRLEISTUNG
13.1
Der Kunde hat die erbrachten Leistungen nach Übergabe oder Bereitstellung unverzüglich zu prüfen.
Erkennbare Mängel sind innerhalb von acht Kalendertagen ab Übergabe oder Bereitstellung unter möglichst genauer Beschreibung in Textform mitzuteilen.
Verdeckte Mängel sind innerhalb von acht Kalendertagen nach ihrer Entdeckung in Textform mitzuteilen.
Bei Werkleistungen erfolgt die Prüfung auf erkennbare Mängel im Rahmen der Abnahme nach Punkt 2.11. Die Frist für verdeckte Mängel bleibt unberührt.
13.2
Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Leistung hinsichtlich der bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbaren Mängel bzw. Abweichungen als genehmigt, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Soweit gesetzlich zulässig, sind in diesem Fall Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie eine Irrtumsanfechtung ausgeschlossen, soweit diese auf dem nicht rechtzeitig gerügten Mangel beruhen.
13.3
Bei berechtigten Mängeln ist der Agentur zunächst Gelegenheit zu geben, innerhalb angemessener Frist Verbesserung zu leisten.
13.4
Ist eine Verbesserung unmöglich oder unverhältnismäßig, gelten die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
13.5
Die Gewährleistungsfrist beträgt im beiderseitigen Unternehmergeschäft sechs Monate ab Übergabe bzw. Leistungserbringung, soweit eine solche Verkürzung gesetzlich zulässig ist.
Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird im beiderseitigen Unternehmergeschäft, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
13.6
Die Agentur haftet nicht für Mängel, die nach Übergabe durch Eingriffe des Kunden oder Dritter, Fremdsoftware, nicht vereinbarte Änderungen, Fehlbedienung oder sonstige außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegende Umstände verursacht wurden.
13.7
Soweit gesetzlich zulässig, berechtigt ein behaupteter Mangel den Kunden nicht zur vollständigen Zurückhaltung sämtlicher Zahlungen.
Ein allfälliges Zurückbehaltungsrecht ist auf jenen Betrag beschränkt, der in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung und zum Umfang des behaupteten Mangels steht.
Entgelte für unbestrittene und mangelfreie Teil- oder Zusatzleistungen bleiben davon unberührt.
14. HAFTUNG
14.1
Für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden haftet die Agentur nach den gesetzlichen Bestimmungen.
14.2
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Agentur für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Soweit ein solcher Ausschluss im Einzelfall gesetzlich nicht zulässig ist, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei einmaligen Aufträgen ist die Haftung zusätzlich, soweit gesetzlich zulässig, mit dem Netto-Auftragswert des schadensursächlichen Einzelauftrags begrenzt.
Bei laufenden Vertragsverhältnissen ist die Haftung zusätzlich, soweit gesetzlich zulässig, mit dem Nettoentgelt der von dem Schaden betroffenen laufenden Leistung für einen Zeitraum von zwölf Monaten begrenzt.
Besteht das Vertragsverhältnis noch keine zwölf Monate, ist das für die ersten zwölf Monate vereinbarte Nettoentgelt maßgeblich.
14.3
Werbebudgets, Mediakosten sowie Druck- und Produktionskosten, die der Kunde nach Punkt 2.5, Punkt 2.12 oder durch eine sonstige Freigabe genehmigt hat, trägt der Kunde auch dann, wenn die damit verbundenen Maßnahmen nicht den erwarteten Erfolg erzielen. Für Fehler in vom Kunden freigegebenen Druckvorlagen, Werbemitteln, Anzeigen und Einstellungen haftet die Agentur nicht, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Budgetüberschreitungen, die sich aus den Abrechnungsmechanismen der jeweiligen Werbeplattform ergeben, insbesondere aus zulässigen Überschreitungen von Tagesbudgets, sind vom Kunden zu tragen.
14.4
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden, zwingende Produkthaftung oder sonstige Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
14.5
Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Agentur nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder entgangene Geschäftschancen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
14.6
Ist eine Datensicherung nicht ausdrücklich Teil des vereinbarten Leistungsumfangs, ist der Kunde für eine angemessene eigene Datensicherung verantwortlich.
Ist eine Datensicherung ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Leistung, richtet sich die Haftung für deren vertragsgemäße Durchführung nach den übrigen Bestimmungen dieses Vertragsverhältnisses.
Eine bestimmte Wiederherstellungszeit oder ein bestimmter Wiederherstellungspunkt wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
14.7
Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, Subunternehmern und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
14.8
Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Agentur sind, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis.
Diese Fristverkürzung gilt nicht für Ansprüche aufgrund vorsätzlicher Schädigung, für Personenschäden oder für sonstige Ansprüche, bei denen eine Verkürzung gesetzlich unzulässig ist.
14.9
Weist die Agentur den Kunden auf ein für sie erkennbares rechtliches, technisches oder sonstiges Risiko hin und besteht der Kunde dennoch ausdrücklich auf der betreffenden Umsetzung, haftet die Agentur, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Nachteile oder Schäden, die sich gerade aus dem ausdrücklich aufgezeigten Risiko verwirklichen.
Wird die Agentur aufgrund einer solchen vom Kunden trotz Warnung verlangten Umsetzung von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur im gesetzlich zulässigen Umfang schad- und klaglos, soweit die Inanspruchnahme aus der vom Kunden zu vertretenden Entscheidung resultiert.
Eine Haftung der Agentur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden oder sonstige zwingende Haftung bleibt unberührt.
14.10
Für Nachteile, Schäden oder sonstige Folgen, die ausschließlich auf vom Kunden bereitgestellten, ausdrücklich vorgegebenen oder nach entsprechender Prüfmöglichkeit ausdrücklich freigegebenen Inhalten, Angaben, Gestaltungen, Funktionen oder geschäftlichen Entscheidungen beruhen, haftet die Agentur nicht, soweit diese Folgen nicht von der Agentur schuldhaft verursacht wurden und ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.
Gesetzliche Prüf-, Warn-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten der Agentur bleiben unberührt.
Hat die Agentur den Kunden auf ein erkennbares Risiko hingewiesen und besteht der Kunde dennoch auf der betreffenden Umsetzung, gilt ergänzend Punkt 14.9.
15. DATENSCHUTZ UND AUFTRAGSVERARBEITUNG
15.1
Jede Partei ist für die Einhaltung der auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen verantwortlich.
15.2
Soweit IK Design & Marketing e.U. personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO verarbeitet, gilt ergänzend die zwischen den Parteien einbezogene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („AVV“).
15.3
Die AVV wird Bestandteil jedes Vertrags sowie jedes Einzel-, Zusatz- und Folgeauftrags, bei dem die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere bei Hosting-, Domain-, Wartungs-, Support-, Online-Marketing-, Werbe- und Newsletterleistungen.
Dies gilt auch, wenn der Auftrag nach Punkt 1.2 mündlich, telefonisch, per E-Mail, über Messenger-Dienste oder auf sonstige Weise erteilt wird.
Die AVV ist unter www.ik-design.at/avv jederzeit abrufbar und kann dort dauerhaft gespeichert werden. Maßgeblich ist die bei Auftragserteilung abrufbare Fassung. Wird die AVV einem Angebot oder Vertrag beigefügt, gilt die beigefügte Fassung.
15.4
Die AVV geht diesen AGB hinsichtlich spezifischer Fragen der Auftragsverarbeitung vor.
15.5
Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die von ihm festgelegten Zwecke und Mittel der Verarbeitung sowie insbesondere für die Rechtmäßigkeit seiner Inhalte, Daten und Verarbeitungsvorgänge.
15.6
Soweit kein Auftragsverarbeitungsverhältnis im Sinne des Art. 28 DSGVO vorliegt, handelt jede Partei für ihre jeweilige Verarbeitung in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung.
15.7
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur in eigener Verantwortung, insbesondere von Kontaktpersonen des Kunden, enthält die Datenschutzerklärung der Agentur unter www.ik-design.at/datenschutzerklaerung.
Die Datenschutzerklärung dient der Information nach Art. 13 und 14 DSGVO und ist nicht Bestandteil dieser AGB.
16. ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
16.1
Erfüllungsort ist, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, der Sitz der Agentur in Wörgl, Österreich.
16.2
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Agentur und Kunde findet österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen Anwendung.
16.3
Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
16.4
Die Rechtswahl gilt auch bei Kunden mit Sitz außerhalb Österreichs, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
16.5
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart, die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz der Agentur in Wörgl, Österreich, örtlich und sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
16.6
Die Agentur bleibt berechtigt, den Kunden auch an einem anderen gesetzlich zuständigen Gerichtsstand zu klagen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
16.7
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Bei Übersetzungen ist im Zweifel die deutschsprachige Fassung maßgeblich.
17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
17.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
17.2
Rechtlich erhebliche Erklärungen können, soweit keine zwingend strengere Form vorgeschrieben ist, auch in Textform, insbesondere per E-Mail, über elektronische Kommunikationsmittel oder elektronische Signatursysteme abgegeben werden.
17.3
Der Kunde hat Änderungen seiner Geschäftsanschrift, Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse oder sonstiger für die Vertragsabwicklung wesentlicher Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
